Beratung und Betreuung kommunaler Betriebe
Im Laufe der letzten Jahre haben sich immer mehr Kommunen aller Größen dazu entschlossen, Tätigkeitsbereiche aus der kommunalen Hauptverwaltung auszugliedern und kommunale Betriebe zu gründen.
Derzeit betreuen wir kommunale Unternehmen in folgenden Rechtsformen:
- Regiebetriebe
- Eigenbetriebe
- Kommunalunternehmen
- Kommunale Personen- und Kapitalgesellschaften
(GmbH & Co. KG, KG, GmbH, AG)
Unsere Gesellschaft wird durch die Partner Josef und Bernhard Popp zudem als Mitglied im Arbeitskreis Bayerischer Kommunalunternehmen (ArGe BayKu) vertreten. Beide Partner sind zudem als Referenten für die Hanns-Seidel-Stiftung im kommunalen Wirtschaftswesen aktiv.
Ab dem Jahr 2008 ist Herr Bernhard Popp als Co-Autor für den Hütig Jehle Rehm Verlag tätig (Wuttig, Thimet, Hürholz, Nöth, Reicherzer: „Gemeindliches Satzungsrecht).
Wir bieten Ihnen an, die Möglichkeiten einer Ausgliederung bestimmter Bereiche Ihrer Kommune zu prüfen und Sie auf dem Weg der Umstrukturierung zu begleiten.
Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Erledigung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten nachhaltig zur Verfügung.
Gründungsberatung:
- Allgemeine Vorinformationen
- Rechtsformwahl
- Erläuterung der kommunalrechtlichen sowie der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
- Durchführung von Kostenanalysen bereits in der Planungs- und Gründungsphase
Laufende Beratung:
- Führung der Finanzbuchhaltung bzw. Lohnbuchhaltung
- Betreuung bei der Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Einführung und Betreuung von Kostenrechnungssystemen
- Erstellung der Jahresabschlüsse und der betrieblichen Steuererklärungen
- Betreuung bei der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung
- Betreuung bei der gesetzlichen Prüfung nach § 53 HGrG
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
Sonstiges:
- Umstellung auf die doppelte Buchführung (Doppik)